Erklärung zur Barrierefreiheit
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Hochschule Aalen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.flexicell.eu
Die Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Eine Überprüfung der Seite im Prüfzeitraum vom 29.08.2024 bis 05.09.2024 bestätigt die teilweise Konformität.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Unsere Webseite ist bestrebt, den Zugang für alle Menschen, einschließlich die mit Behinderungen, zu gewährleisten. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Inhalte und Funktionen zu verbessern. Unsere Webseite ist teilweise konform mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), jedoch gibt es einige Ausnahmen, die wir derzeit noch nicht vollständig erfüllen. Diese Ausnahmen umfassen:
5.2: Anforderungen an die Struktur und Navigation der Website
Bestimmte Funktionen, die zur Barrierefreiheit beitragen könnten, sind derzeit nicht vorhanden, daher ist keine Kontrolle dieser Funktionen möglich.
9.1.1.1a-c: Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte
Die Implementierung von Beschriftungen für alle Benutzeroberflächenelemente stellt einen großen Zeitaufwand dar, ist aber dennoch von erheblichem Nutzen für die Barrierefreiheit. Derzeit wird ein Verfahren mit Einsatz einer KI getestet.
9.1.2.1-3: Untertitel und Audiodeskription für aufgezeichnete Audioinhalte
Die Funktionalität des verwendeten Webbuilders wird derzeit getestet.
9.1.3.1 a,b,d,g,h: Anpassbare Inhalte, z.B. durch Textgröße und Kontrast
Die korrekte HTML-Strukturierung von Listen und die Funktionalität zur Erfüllung der Anforderung durch den verwendeten Webbuilder wird derzeit geprüft.
9.1.4.1: Farbkontrast
In einigen Bereichen erfüllt die Webseite die Anforderungen noch nicht, ist aber in den wichtigsten Bereichen konform.
9.1.4.3: Textgröße
Eine Überprüfung der Kontrastverhältnisse wird derzeit durchgeführt.
9.1.4.5: Visuelle Anpassungen
Einige Grafiken (z.B. im Nachrichtenbereich) erfüllen diese Anforderung nicht und werden im nächsten Update angepasst.
9.1.4.10-13: Farbkontrast
Es wird zusätzliche Zeit für Tests benötigt, um die Konformität und die Funktionalität des Webbuilders für diese Anforderung sicherzustellen.
9.2.1.1-2: Tastaturzugänglichkeit
An der Testung dieser Anforderung wird derzeit gearbeitet.
9.2.4.1-7: Navigationshilfen
Es besteht Bedarf an einer genaueren Untersuchung der Definitionen, um sicherzustellen, dass die Anforderung korrekt verstanden und umgesetzt wird. Die Fußzeile bietet einen zweiten Navigationspfad, aber nicht alle Seiten der Webseite sind darin enthalten. Weiterhin sind strenge Tests erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Überschriften und Links den Anforderungen entsprechen.
9.2.5.2-3: Eingabehilfen
Es sind Tests im Gange, um die Erfüllung der Anforderungen bei allen Links sicherzustellen.
9.3.3.1-3: Fehlererkennung und -korrektur
Eine Überprüfung der Kontaktformulare oder deren Entfernung wird erwogen, um die Erfüllung der Anforderungen sicherzustellen.
9.4.1.1,3: Kompatibilität mit assistiven Technologien
Es wird derzeit getestet, inwiefern der verwendete Webbuilder diese Anforderung automatisch erfüllt.
12.1.2: Dokumentation und Erklärungen zur Barrierefreiheit
An der Dokumentation der Barrierefreiheit wird derzeit gearbeitet, was aufgrund des Umfangs der Anforderung mehr Zeit benötigt.
Die Erreichung dieser Ziele ist ein kontinuierlicher Prozess, bei welchem wir kein festes Datum angeben können. Wir arbeiten daran, diese Anforderungen so schnell wie möglich zu erfüllen und die Barrierefreiheit unserer Webseite kontinuierlich zu verbessern. Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie uns bitte unter den unter 4. angegebenen Kontaktinformationen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.09.2024 erstellt.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns per Mail unter internet@hs-aalen.de, oder telefonisch unter +49 7361 576 1406 an.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Hochschule Aalen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de
Oder Sie wenden sich an den/die kommunale(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.